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Nationalrat erneuert Wohnraumförderung – Städte fordern mehr Mittel

12. März 2026 – Der Nationalrat hat Kredite für die Erneuerung der Wohnraumförderung angenommen. Der Schweizerische Städteverband begrüsst die Entscheide zum Fonds de Roulement und zur Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger, hält die Mittel aber für deutlich zu gering in Anbetracht der Wohnraumknappheit im preisgünstigen Segment.

Die Wohnungsknappheit betrifft längst nicht mehr nur die grossen Kernstädte und Agglomerationen. Es fehlt vielerorts ausdrücklich an Wohnraum im preisgünstigen Segment. Für die Erstellung und den langfristigen Erhalt des preisgünstigen Wohnraums sind gemeinnützige Wohnbauträger die wichtigsten Partner der Städte. Soll genügend preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden, müssen die Bedingungen für diese Partner gestärkt werden. Die Städte begrüssen deshalb die Entscheide des Nationalrats, die Kredite für den Fonds de Roulement (25.077) und die Eventualverpflichtungen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW (25.087) zu erhöhen.

 

Die indirekte Wohnraumförderung wird dadurch allerdings nicht ausreichend gestärkt. Beide Instrumente werden die Anzahl der jährlich vergebenen Anleihen senken müssen, denn die Kredite decken die gestiegene Nachfrage nicht ab. Die Erhöhung für die Eventualverpflichtungen der Emissionszentrale reicht nicht einmal aus, dass weiter im gleichen Umfang Anleihen an gemeinnützige Wohnbauträger vergeben werden können. Die gesprochenen Mittel für den Fonds de Roulement wiederum ermöglichen lediglich Darlehensvergaben von jährlich durchschnittlich 45 Millionen Franken, statt den 2024 gesprochenen 90 Millionen Franken.

 

Von einer Stärkung der Instrumente, wie sie auch der Aktionsplan Wohnungsknappheit des Bundes vorsieht, kann folglich keine Rede sein. Umso mehr gilt es in Zeiten der Wohnungsknappheit die letzten verbleibenden Instrumente des Bundes zur Wohnraumförderung zu stärken, statt sie zu schwächen.

 

Der Städteverband fordert, dass der Ständerat eine Erhöhung der Mittel, die notabene die Bundeskassen nicht belasten, in Erwägung zieht, nach den Minderheitsanträgen Badran für die Aufstockung des Fonds de Roulement und der Minderheit Ryser betreffend Verpflichtungskredit für die Emissionszentrale.

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